Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie:
Einfacher und preiswerter geht es nicht

Kaum einer blickt durch die Bestimmungen zu Dämmmaßnahmen im Bodenbereich von Lager- und Industriehallen durch: Energieeinsparverordnung 2014, Landesbauordnungen, DIN 4108, Definition Aufenthaltsraum ja oder nein, hygienischer Wärmekomfort: Wer will was, was steht im Rang höher, was ist in jedem Fall Pflicht in Bezug auf Wärmeverluste? Was ist Pflicht in Bezug auf Dämmmaßnahmen? 

Es mangelt an einer einheitlichen Linie im Regelwerk. Mit der Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie bietet sich jedoch eine universelle Lösung an. Denn ihre besondere Konstruktion berücksichtigt mehrheitlich die verschiedenen Forderungen. Bauherr, Architekt und Planungsingenieur liegen mit der Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie auf der richtigen Seite. 

Waerme-Rueckstrahlfolie

Wie sieht das Vorschriftenwesen aus? Pflicht ist dann die EnEV, wenn die zuständige Landesbauordnung nichts anderes sagt. Die will allerdings die Unterscheidung nach Aufenthaltsraum und Nicht-Aufenthaltsraum. Nur definieren weder DIN noch EnEV diesen Begriff. Er bleibt unklar. Die EnEV 2014 verwendet ihn überhaupt nicht. Nach ihr ist pauschal jedes „zu errichtende Nichtwohngebäude so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung… nicht überschreitet.“

In ihrem Anhang 2 beschreibt die EnEV das Referenzgebäude „Halle“ detailliert. Die zugeordneten Wärmedurchgangskoeffizienten, auch für die Bodenplatte, gelten aber nur für die tabellierte Referenzausführung. Abweichungen sind erlaubt, wenn an anderer Stelle kompensiert wird. Ohnehin misst die EnEV den Wärmeverlusten über die Bodenplatte wegen der sich bildenden, dämmenden Wärmelinse im Erdreich keine allzu große Bedeutung bei. Bei der Berechnung des Wärmebedarfs nämlich bleiben nach Anlage 2.2.3 „die Bodenflächen unberücksichtigt, die mehr als 5 m vom äußeren Rand entfernt sind.“

Wie gesagt, die Landesbauordnungen verlangen aber selbst den 5-m-Streifen unscharf nur für „Aufenthaltsräume“, in der sich also Personen mehr oder weniger dauerhaft aufhalten. Doch da die Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie die Verluste reduziert, trägt sie in jedem Fall erstens zur Einhaltung des Jahres-Primärenergiebedarfs der Halle bei – an anderer Stelle kann dafür gespart werden. Sie macht zweitens die Diskussion um Aufenthaltsraum/Nichtaufenthaltsraum überflüssig. Drittens verhindert sie ein Ausufern der Wärmelinse über die Umfassungswände hinaus. Die speichernden Randzonen der Linse außerhalb der Halle kämen thermisch dem Gebäude nicht mehr zugute.

Viertens geht die Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie gegenüber der üblichen Perimeterdämmung kaum ins Geld, deren Verlegung, besonders der bauliche Aufwand, dagegen schon. Da der zu isolierende Randstreifen nun mal nur einen Teil der Bodenfläche einnimmt, sind bei einer Perimeterdämmung „klassisch“ vor dem Betonieren der Fundamentsohle das Aushubniveau entsprechend abgestuft zu erstellen und die Dämmplatten lagesicher auszulegen.

Dieser kostspielige Aufwand entfällt mit der Kreilac Wärme-Rückstrahlfolie. Sie darf dank ihrer Stärke von knapp 4 mm ohne Vorarbeiten direkt flach auf das Planum unterhalb des heizenden (Betonkerntemeperierung) oder unbeheizten Betonbodens. Die Dicke von 4 mm genügt, weil die Aluminiumkaschierung einen Großteil der nach unten gerichteten Wärmestrahlung zurück in Boden und Halle reflektiert. Die Wärmeleitfähigkeit hat die Technische Universität Bergakademie Freiberg durchgemessen.

Das DIBT Deutsche Institut für Bautechnik bestätigt die Zulassung der Folie für Lager- und Industriehallen. Das DIBT ordnet sie der Liste C zu. Die gilt für „solche Bauprodukte und Verwendungen, für die nach bauaufsichtlichen Vorschriften nur Normalentflammbarkeit vorausgesetzt wird“.

Kreilac bietet mit dem Kreilac-Randdämmstreifen eine zusätzliche Option zur Wärme-Rückstrahlfolie. Diese Kunststoffbahn ist umlaufend zwischen dem Wandsockel, gegen den der Betonboden der Halle stößt, und der Sohlplatte so einzulegen, dass sie über die Oberkante Boden hinausragt. Sie soll Zwängungen und Rissbildungen im Beton vermeiden. Der unten einige Zentimeter um die Platte gelegte Randdämmstreifen überlappt die Wärme-Rückstrahlfolie, sodass sich inklusive der ganzflächigen Feuchtigkeitssperre zwischen Fundament und Planum eine geschlossene Versiegelung zum Boden hin ergibt.

Waerme-Rueckstrahlfolie_Strahlungsfolie_Verlegevorschriften